Aufgaben

Der Vorstand leitet den VTG und ist für das Erreichen der Verbandsziele zuständig.

Ihm obliegen folgende Aufgaben und Kompetenzen:

  • Konstituierung des Vorstands;
  • Bildung, Organisation und Aufhebung von Ressorts, Kommissionen und Arbeitsgruppen;
  • Wahl der Mitglieder in Geschäftsstelle, Ressorts, Kommissionen und Arbeitsgruppen;
  • Festsetzung von Löhnen und Entschädigungen;
  • einmalige Ausgaben ausserhalb des Budgets von jährlich maximal 30'000 Franken sowie jährlich wiederkehrende Ausgaben von maximal 3'000 Franken.
  • Beitritt zu weiteren Organisationen;
  • Einberufung und Vorbereitung der Delegiertenversammlung;
  • Unterzeichnung von Verträgen betreffend Zusammenarbeit mit anderen Verbänden und Vereinigungen, welche verwandte Ziele anstreben;
  • alle weiteren Geschäfte, die nicht ausdrücklich einem anderen Verbandsorgan zugewiesen sind.