Vernehmlassungen

Im Kanton Thurgau galt im Baubewilligungs- und Einspracheverfahren sowie im Nutzungsplanverfahren bisher der Grundsatz der Schriftlichkeit. Neu können Baugesuche digital abgewickelt werden. Dazu sind verschiedene Anpassungen am Planungs- und Baugesetz und an der Verordnung zum Planungs- und Baugesetz und zur Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe erforderlich. Diese Änderungen hat der Regierungsrat des Kantons Thurgau nun in eine externe Vernehmlassung gegeben.

Das Projekt Geo2020 war im Kanton Thurgau ein Vorreiter im Bereich der Digitalisierung. Es hatte zum Ziel, eine bessere Datenqualität und kürzere Bearbeitungszeiten zu erreichen sowie vollständig digitale Prozesse zu implementieren, was letztlich zu Effizienzsteigerungen und Kosteneinsparungen bei Kanton und den Politischen Gemeinden führen soll. Die vorliegende Teilrevision des Planungs- und Baugesetzes und der Verordnung zum Planungs- und Baugesetz und zur Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe ergibt sich direkt aus dem Projekt.

Die wichtigsten Änderungen betreffen folgende Themen: Baugesuche können neu digital über eBau abgewickelt werden. Bei den Nutzungsplänen sind zukünftig die digitalen Daten rechtsverbindlich. Pläne sind als grafische Auszüge aus den raumbezogenen Geodaten zu erstellen. Einzig dem grafischen Auszug (in digitaler Form) kommt Rechtswirkung zu. Damit sollen Abweichungen zwischen den digitalen Daten und den Plänen inskünftig unterbunden werden. Zudem sind in den Zonenplänen Strassen, Wege und Eisenbahnflächen einer Verkehrszone innerhalb oder ausserhalb der Bauzone zuzuweisen. Gewässer sind neu nach einheitlichen Kriterien im Zonenplan auszuscheiden. Das Nutzungsplanverfahren wird über das neu geschaffene ePlan-Portal abgewickelt.

Die Entwicklung und Einführung des eBau- und ePlan-Portals ist mit einmaligen Kosten von insgesamt rund Fr. 1'200'000 verbunden. Diese Kosten sind durch das Projekt gedeckt, an dem sich die Politischen Gemeinden mit total Fr. 590'000 beteiligt haben. Die jährlich wiederkehrenden Kosten für Support, Wartung und Betrieb der Infrastruktur sowie Weiterentwicklung des Portals betragen ab 2027 nach heutigem Kenntnisstand circa Fr. 250'000. Sie sollen ebenfalls je hälftig vom Kanton und den Politischen Gemeinden getragen werden. Die Nachrüstung der digitalen Baugesuchsverwaltungs-Software für den Anschluss an das eBau-/ePlan-Portal ist bei den Gemeinden abhängig vom jeweiligen Softwareanbieter. Die Angaben liegen dem Kanton nicht vor.

Die Vernehmlassung dauert bis am 11. Dezember 2026. Sämtliche Unterlagen finden sich unter https://e-vernehmlassungen.tg.ch/de/aenderung-pbg-pbv-2026/participant

Der VTG wird sich dazu vernehmen lassen und eine ad-hoc Arbeitsgruppe einberufen.

Mit der Motion vom 24. Januar 2024 “Einführung einer Lenkungsabgabe: Kurtaxe (Übernachtungstaxe) im Rahmen eines Tourismusförderungsgesetzes” (GR 20/MO 52/638) wurde der Regierungsrat beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen für die Einführung einer Lenkungsabgabe, einer Kurtaxe (Übernachtungstaxe) im Rahmen eines Tourismusförderungsgesetzes zu schaffen. Als Begründung gaben die Motionärinnen und Motionäre an, dass mit der Einführung einer Kurtaxe einerseits die jetzige Unterstützung durch Kanton und Politische Gemeinden reduziert und andererseits die Finanzierung der Tourismusförderung sicherer werde. Zudem werde mit der Einführung einer Kurtaxe eine Lücke mit den angrenzenden Kantonen geschlossen, die eine solche Steuer erheben.

Der Vorstand VTG hat die Stellungnahme an der Sitzung vom 27.08.2026 genehmigt.

Das Gesetz über das Stimm- und Wahlrecht (StWG; RB 161.1) ist seit dem 1. August 2014 unverändert in Kraft und hat sich seither bei diversen Abstimmungen und Wahlen im Kanton und in den Gemeinden bewährt. In den letzten zwei Jahren wurden jedoch zwei parlamentarische Vorstösse eingereicht, die eine Anpassung des StWG forderten und so beantwortet wurden, dass die geforderte Anpassung bei einer nächsten Gesetzesrevision geprüft würde. Das Departement für Inneres und Volkswirtschaft (DIV) legt einen Entwurf für eine Änderung des Gesetzes über das Stimm- und Wahlrecht (StWG; RB 161.1) samt erläuterndem Bericht vor.

Der Vorstand VTG hat an der Sitzung vom 27.08.2026 die erarbeitete Stellungnahme verabschiedet.

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat den Entwurf für ein neues Publikationsgesetz in eine externe Vernehmlassung gegeben. Es soll das Gesetz über die öffentlichen Bekanntmachungen ablösen. Künftig soll das Amtsblatt nur noch elektronisch erscheinen. Zudem soll neu die elektronische Fassung des Thurgauer Rechtsbuchs massgebend sein.

Das Gesetz über die öffentlichen Bekanntmachungen trat am 1. November 1978 in Kraft. Hauptzweck amtlicher Publikationsorgane ist es, amtliche Texte den Einwohnerinnen und Einwohnern zur Kenntnis zu bringen. Dies geschieht auf kantonaler Ebene durch die Publikation im Amtsblatt. Es erscheint heute jeden Freitag in gedruckter Form und ist auch in elektronischer Fassung als PDF unter www.amtsblatt.tg.ch abrufbar. Eine Suche im Amtsblatt ist jedoch nur beschränkt möglich. Insbesondere kann nicht nach Meldungstypen gesucht werden. Eine Ausgabe einmal pro Woche deckt zudem das Bedürfnis nach tagesaktuellen Publikationen nicht ab. Das Amtsblatt soll daher in der ersten Jahreshälfte 2027 durch eine rein elektronische Fassung abgelöst werden. Ein entsprechendes Projekt bei der Staatskanzlei befindet sich in der Umsetzung.

 Parallel dazu sollen die Rechtsgrundlagen angepasst werden. Das Gesetz über die öffentlichen Bekanntmachungen hat sich zwar bewährt, ist aber in die Jahre gekommen. Das Thurgauer Rechtsbuch und das Amtsblatt des Kantons Thurgau sollen als amtliche Publikationsorgane auf zeitgemässe Rechtsgrundlagen abgestützt werden. Die Umstellung auf eine rein elektronische Publikation bietet daher Gelegenheit, das Gesetz einer Totalrevision zu unterziehen und es durch ein neues Publikationsgesetz abzulösen.

Über die aktualisierten Vorgaben für das elektronische Amtsblatt und das Rechtsbuch hinaus regelt das neue Gesetz auch die ausserordentlichen Publikationen, wenn besondere Umstände oder Dringlichkeit vorliegen. 

Den Entwurf des Publikationsgesetzes hat der Regierungsrat nun in eine externe Vernehmlassung gegeben. Diese dauert bis am 31. August 2026. Sämtliche Unterlagen finden sich unter https://e-vernehmlassungen.tg.ch/de/entwurf-publikationsgesetz-pug/participant.

Der VTG-Vorstand hat intern eine Stellungnahme erarbeitet und an der Sitzung vom 25. Juni 2026 genehmigt.

Vom 3. April bis zum 28. August 2026 findet ein externes e-Vernehmlassungsverfahren zur PBV statt. Dabei geht es unter anderem um die Abbruchprämie und Vorgaben zur baupolizeilichen Tätigkeit im Rahmen der Umsetzung von RPG 2.

Der VTG beruft eine ad-hoc Arbeitsgruppe ein. Sie tagt am 28.05.2026, 13.00 Uhr.

Das Departement für Finanzen und Soziales führt vom 17. März bis zum 17. Juni 2026 ein externes eVernehmlassungsverfahren zum Entwurf der Verordnung zum Gesetz über die Finanzierung von Leistungen für erwachsene Menschen mit Behinderung (FLEMBG; RB 850.2) durch.

Der Grosse Rat hat am 14. August 2024 das Gesetz über die Finanzierung von Leistungen für erwachsene Menschen mit Behinderung (FLEMBG; RB 850.2) verabschiedet. Der Regierungsrat hat mit RRB 786 von 10. Dezember 2024 das Gesetz per 1. Januar 2025 in Kraft gesetzt. Dessen Übergangsbestimmungen sehen in § 15 Abs. 1 die Einführung des Finanzierungssystems zwei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes vor.

Die aktuellen Richtlinien des Departements für Justiz und Sicherheit (DJS) für die Bewilligung und Aufsicht von Einrichtungen zur Tagesbetreuung von Kindern unter zwölf Jahren sowie Kinder- und Jugendheimen vom 29. März 2006 (RL-DJS 2006) beinhalten drei Einrichtungsformen und sollen totalrevidiert werden. Dabei erhalten die drei Bereiche je eigene Richtlinien. In einem ersten Schritt betrifft dies die Richtlinien des DJS für die Bewilligung und Aufsicht von Kindertagesstätten (RL-DJS Kita).

Der VTG-Vorstand hat am 10. Juni 2026 die Stellungnahme genehmigt. Diese ist auf der e-Vernehmlassungsplattform einsehbar.

Das Departement für Justiz und Sicherheit führt vom 27. März 2026 bis 28. Juni 2026 ein externes eVernehmlassungsverfahren zur Totalrevision des Gesetzes über die Gebäudeversicherung (Gebäudeversicherungsgesetz, GebG; RB 956.1) durch. Mit der Totalrevision soll das Gebäudeversicherungsgesetz von 1976 den Anforderungen an ein zeitgemässes Gesetz entsprechen und die wesentlichen Veränderungen und Entwicklungen berücksichtigen.

Die AG-Vernehmlassung hat vorbehältlich des Vorstandsbeschlusses vorgesehen, auf eine Stellungnahme zu verzichten.

Am 27. August 2025 erklärte der Grosse Rat die Motion "Wahlen und Abstimmungen im öffentlichen Raum sichtbar machen" (24/MO 6/40) erheblich. Die Motionäre machen geltend, einige Gemeinden würden die Plakatierung für Abstimmungen und Wahlen ablehnen oder zeitliche oder örtliche Einschränkungen machen, obschon der Kanton die Plakatierung innerorts entlang von Kantonsstrassen zulasse. Die Motion verlangt darum die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage, sodass in allen Thurgauer Gemeinden politische Werbung in Form von Reklamen im öffentlichen Raum entlang von Kantonsstrassen ermöglicht wird, und zwar im gleichen zeitlichen Umfang. Dies führte zum Entwurf der vorliegenden Änderung von § 52 des Gesetzes über Strassen und Wege (StrWG; RB 725.1). 

Der VTG-Vorstand hat am 10. Juni 2026 die Stellungnahme genehmigt. Diese ist auf der e-Vernehmlassungsplattform einsehbar.

Die Finanzstrategie des Kantons Thurgau verfolgt das Ziel, die Erfolgsrechnung zeitnah wieder auszugleichen und bis Ende des Jahrzehnts auch die Investitionen wieder aus der laufenden Rechnung finanzieren zu können. Um dieses Ziel zu erreichen, wurde im Frühjahr 2025 eine Aufgaben- und Verzichtsplanung (AVP) lanciert, mit der ab 2028 jährlich mindestens CHF 80 Mio. eingespart werden sollen.

Die Vernehmlassung dauert bis am 19. Mai 2026. Sämtliche Unterlagen sind unter Übersicht | E-Mitwirkung Kanton Thurgau ersichtlich.
Der Vorstand VTG hat am 30. April 2026 die Stellungnahme genehmigt. Sie ist auf der E-Mitwirkungsplattform öffentlich einsehbar.

Das Departement für Bau und Umwelt führt vom 16. Januar bis zum 15. Mai 2026 ein externes eVernehmlassungsverfahren zur Teilrevision der Verordnung zum Planungs- und Baugesetz und zur Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe durch. Bei der Teilrevision der PBV soll das Meldeverfahren beim Bau oder der Erneuerung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien konkretisiert werden.

Die Vernehmlassung dauert bis am 15. Mai 2026. Sämtliche Unterlagen sind unter https://e-vernehmlassungen.tg.ch/de/teilrevision-pbv-2026/participant ersichtlich.

Der VTG hat die erarbeitete Stellungnahme per 24.03.2026 im Zirkularverfahren genehmigt.