Vernehmlassungen

Das am 1. Januar 2021 in Kraft getretene Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz (Bevölkerungsschutzgesetz, BZG; SR 520.1) sowie die Erkenntnisse aus Ereignissen wie Hochwasserlagen, Trockenheitsperioden, Tierseuchen und der Corona-Pandemie und aus verschiedenen Sicherheitsverbundsübungen des Bundes und regionalen Übungen erfordern eine Totalrevision des Gesetzes über die Bewältigung von ausserordentlichen Lagen (GBaoL; RB 530.11).

Sämtliche Unterlagen zur Vernehmlassungsvorlage finden Sie auf der Kantonswebsite.

Die Geschäftsstelle VTG wird die Gemeinden über das Weitere Vorgehen bzw.  die Erarbeitung einer Stellungnahme informieren.

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat die Teilrevision des Planungs- und Baugesetzes (PBG) in eine externe Vernehmlassung gegeben. Bei der Teilrevision geht es um fünf Themen: Rasche Bewilligungsverfahren für Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien, Biodiversität, kantonale Nutzungszone, Wettbewerbs- oder Studienauftragsverfahren und privatrechtliche Einsprachen.

Sämtliche Unterlagen zur Vernehmlassungsvorlage finden Sie auf der Kantonswebsite.

Der Vorstand VTG hat die Stellungahmen per 12. September 2023 genehmigt. Sie finden die Stellungnahmen auf der Website des VTG. Gemeinden können sich auch via e-Vernehmlassung der Stellungnahme des VTG anschliessen.

Mit der Änderung des Steuergesetzes will der Regierungsrat die Entschädigungsregelung anpassen. Die bisherige Regelung für die Mitwirkung der Gemeinden an der Veranlagung natürlicher Personen und für den Steuerbezug natürlicher Personen ist nach dem Giesskannenprinzip ausgestaltet. Um die Steuerämter zu einem stärkeren Engagement im Veranlagungsbereich zu animieren, sieht der Regierungsrat andere Entschädigungsansätze vor. Im Weiteren soll die Stellung der Gemeinden gestärkt werden, indem die Möglichkeit geschaffen wird, sich für die entschädigungspflichtigen Tätigkeiten mit anderen Gemeinden zusammenzuschliessen, um Synergieeffekte zu erzielen. Dies soll ebenfalls finanziell gefördert werden und die Autonomie der Gemeinden langfristig stärken.

Sämtliche Unterlagen zur Vernehmlassungsvorlage finden Sie auf der Kantonswebsite.


Am 19.  September 2023 trifft sich die ad-hoc Arbeitsgruppe zur Erarbeitung der Stellungnahme. Der VTG wird die genehmigte Stellungnahme den Gemeinden zustellen.



 

Mit der Teilrevision der Verordnung zum Planungs- und Baugesetzes werden drei Teilbereiche angepasst. Dabei geht es um die Einführung eines eBau/ePlan-Portals für Baugesuche und Planungsgeschäfte, die Bonusregelung sowie den Grenzabstand von Luft/Wasser-Wärmepumpen.

Sämtliche Unterlagen zur Vernehmlassungsvorlage finden Sie auf der Kantonswebsite.

Der Vorstand VTG hat die Stellungahmen per 12. September 2023 genehmigt. Sie finden die Stellungnahmen auf der Website des VTG. Gemeinden können sich auch via e-Vernehmlassung der Stellungnahme des VTG anschliessen.

Am 18. April 2023 hat der Regierungsrat des Kantons Thurgau den Entwurf der Teilrevision des kantonalen Richtplans (Stand: März 2023) zusammen mit dem begleitenden Bericht für die öffentliche Bekanntmachung freigegeben. Damit soll eine breite Diskussion über diese kantonal wichtige Richtplananpassung ermöglicht werden (Medienmitteilung des Kantons).

Die öffentliche Bekanntmachung findet im Zeitraum vom 8. Mai bis 9. September 2023 statt. Während dieser Zeit liegt der Richtplanentwurf (Stand: März 2023) inkl. Korrekturversion zusammen mit dem begleitenden Bericht in allen Politischen Gemeinden des Kantons Thurgau sowie im Amt für Raumentwicklung, Verwaltungsgebäude Promenade, 8510 Frauenfeld, öffentlich auf und kann während den üblichen Büroöffnungszeiten eingesehen werden.

Eine ad-hoc Arbeitsgruppe unter der Leitung von Thomas Weingart erarbeitet z.Hd. des Vorstands einen Entwurf einer Stellungnahme.

Sämtliche Unterlagen zur Vernehmlassungsvorlage finden Sie auf der Kantonswebsite.

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat den Entwurf der Verordnung zum Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Natur und der Heimat in eine externe Vernehmlassung gegeben. Die wesentliche Änderung betrifft das Aufnahmeverfahren für die bisher im ÖREB-Kataster publizierten digitalen Daten von geschützten oder aus dem Schutz entlassenen Natur- und Kulturobjekten.

Der VTG-Vorstand hat entschieden auf eine Stellungnahme zu verzichten. 

Sämtliche Unterlagen zur Vernehmlassungsvorlage finden Sie auf der Kantonswebsite

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau schickt Änderungen im Planungs- und Baugesetz in die Vernehmlassung. Aufgrund der Motion «Kein Ausverkauf von Versorgungsinfrastrukturen» soll beim Verkauf von Versorgungsanlagen für Elektrizität und Wasser ein Vorkaufsrecht eingeführt werden. Davon profitieren würden Gemeinden, Nachbargemeinden, der Kanton Thurgau sowie von diesen kontrollierte Institutionen.

Der VTG-Vorstand hat im Rahmen seines Mitberichts zur Motion eine Stellungnahme einreicht aber dafür keine ad-hoc Arbeitsgruppe einberufen. Die Stellungnahme kann auch via e-Vernehmlassungstool des DBU öffentlich eingesehen werden. Die Gemeinden können sich an der Stellungnahme des VTG anschliessen.

Sämtliche Unterlagen zur Vernehmlassungsvorlage finden Sie auf der Kantonswebsite.