Stellungnahme zur Vernehmlassung Energienutzungsverordnung

07.02.2023

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat die Änderung der Verordnung zum Gesetz über die Energienutzung in eine externe Vernehmlassung gegeben. Die vorgeschlagenen Änderungen der Energienutzungsverordnung sollen primär den Zubau bei der Solarstromproduktion beschleunigen. Der VTG wurde zur Eingabe einer Stellungnahme eingeladen. Die Frist läuft bis Ende Februar 2023.

Sämtliche Unterlagen zur Vernehmlassungsvorlage finden Sie auf der Kantonswebsite.

Eine ad-hoc Arbeitsgruppe unter der Leitung von Kurt Baumann hat z.Hd. des Vorstands einen Entwurf einer Stellungnahme erarbeitet. Der VTG-Vorstand hat die Stellungnahme per 6. Februar 2023 im Zirkularverfahren genehmigt und am 7. Februar 2023 dem DIV zugestellt.