Vorgehen beim Halten durch Fahrende auf privatem und öffentlichem Grund

11.11.2016

Eine vom Regierungsrat einberufene Arbeitsgruppe hat sich in Zusammenarbeit mit dem Verband Thurgauer Gemeinden mit dem Vorgehen beim Halten durch Fahrende auf privatem und öffentlichem Grund befasst und dabei verschiedene Merkblätter und Mustervorlagen für Gemeinden, Fahrende und Platzvermieter erarbeitet. Diese Unterlagen wurden vom Departement für Justiz und Sicherheit (DJS) und vom Departement für Bau und Umwelt (DBU) zur Kenntnis genommen und am 11. November 2016 zur Verbreitung an die entsprechenden Stellen genehmigt.