Stellungnahme zum Gesetz über Kind, Jugend und Familie

27.02.2024

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat umfangreiche Gesetzesänderungen im Bereich der familien- und schulergänzenden Betreuung verabschiedet und in eine externe Vernehmlassung gegeben. Damit will er die Strukturen der Frühen Förderung im Kanton vereinheitlichen. Gleichzeitig schlägt der Regierungsrat vor, die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung flächendeckend zu gewährleisten und durch staatliche Beiträge (Betreuungsgutscheine) zu fördern. 

Die Stellungnahme wurde an der Vorstandssitzung vom 23.02.2024 genehmigt. Sie steht ebenfalls im e-Vernehmlassungstool des Kantons den Gemeinden zur Verfügung.

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Vernehmlassung KJF