Stellungnahme VTG Änderungen PBG und STrWG

01.09.2025

Das Departement für Bau und Umwelt führt ein externes E-Vernehmlassungsverfahren zur Teilrevision des Planungs- und Baugesetzes (PBG; RB 700) und des Gesetzes über Strassen und Wege (StrWG; RB 725.1) durch. Mit der Teilrevision des KRP 2020/2021 hat der Kanton Thurgau eine Kompensationsregelung in den KRP aufgenommen, die den Anforderungen des SP FFF genügt. Der Grosse Rat hat die neue Regelung im November 2022 genehmigt. Sie kommt seither im Kanton Thurgau zur Anwendung. Ausgelöst durch Erfahrungen im Vollzug wird die Kompensationsregelung mit der Teilrevision des KRP 2024/2025 angepasst und präzisiert. Damit verbunden sind Anpassungen und Ergänzungen des Planungs- und Baugesetzes (PBG; RB 700) sowie des Gesetzes über Strassen und Wege (StrWG; RB 725.1). Die Frist läuft bis am 6. September 6. Oktober 2025. (Der vom VTG beantragten Fristverlängerung wurde seitens DBU zugestimmt.)

Die Vernehmlassungsunterlagen können Sie beim Kanton auf der Vernehmlassungs-Website einsehen.

Der VTG wird eine ad-hoc Arbeitsgruppe einsetzen. 

Die ad-hoc Sitzung fand am 3. Juli 2025 unter der Leitung von Michael Bebie statt. Der VTG-Vorstand hat per 29.08.2025 die Stellungnahme genehmigt und am 01.09.2025 dem DBU eingereicht.