Stellungnahme Teilrevision Kantonaler Richtplan
Der Regierungsrat des Kantons Thurgau macht die Teilrevision des Kantonalen Richtplans 2024/2025 öffentlich bekannt. Gleichzeitig gibt er eine Änderung des Planungs- und Baugesetzes (PBG) und des Gesetzes über Strassen und Wege (StrWG) in eine externe Vernehmlassung. Zwischen den Vorlagen besteht ein enger Sachzusammenhang. Die Frist läuft bis am 6. September 6. Oktober 2025. (Der vom VTG beantragten Fristverlängerung wurde seitens DBU zugestimmt.)
Die Vernehmlassungsunterlagen können Sie beim Kanton auf der Vernehmlassungs-Website einsehen.
Der VTG wird eine ad-hoc Arbeitsgruppe einsetzen.
Die ad-hoc Sitzung fand am 3. Juli 2025 unter der Leitung von Michael Bebie statt. Der VTG-Vorstand hat per 29.08.2025 die Stellungnahme genehmigt und am 01.09.2025 dem DBU eingereicht.