Stellungnahme Änderungen TG Krankenversicherungsgesetz _ IPV Bemessungsgrundlagen
01.09.2025
Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat eine Änderung des Krankenversicherungsgesetzes in eine externe Vernehmlassung gegeben. Mit der Gesetzesänderung soll der Kreis der Bezugsberechtigten der Individuellen Prämienverbilligung (IPV) ab 2027 vergrössert werden. Die Frist läuft bis 15. Oktober 2025.
Die Vernehmlassungsunterlagen können Sie beim Kanton auf der Vernehmlassungs-Website einsehen.
Der VTG wird eine Arbeitsgruppe einsetzen.
Die ad-hoc Sitzung fand am 16. Juli 2025 unter der Leitung von Rebekka Oehninger statt. Der VTG-Vorstand hat per 29.08.2025 die Stellungnahme genehmigt und am 01.09.2025 dem DFS eingereicht.