Covid-19 Stabilisierungsphase neue Lockerungen ab dem 26.6.2021

28.06.2021

Private Treffen und Feste

Regel drinnen: Erlaubt sind maximal 30 Personen.
Regel draussen: Erlaubt sind maximal 50 Personen.

Private Veranstaltungen in öffentlichen Einrichtungen: Es gelten die Veranstaltungsregeln der jeweiligen Einrichtung.

 

Veranstaltungen

Bei Veranstaltungen bis 1000 Teilnehmende können die Veranstalter und Veranstalterinnen grundsätzlich neu entscheiden, ob der Zugang ab 16 Jahren nur für Personen mit gültigem Covid-Zertifikat erlaubt sein soll. Grossveranstaltungen mit mehr als 1000 Personen sind ausschliesslich Personen mit gültigem Covid-Zertifikat vorbehalten. Ausserdem müssen die Organisatoren und Organisatorinnen von Grossveranstaltungen eine kantonale Bewilligung einholen.  Weitere Informationen zum Covid-Zertifikat finden Sie auf der Seite "Covid-Zertifikat".

Für alle Veranstaltungen ohne Covid-Zertifikat Pflicht gelten besondere Anforderungen an die Belegung der Räumlichkeiten, die Maskenpflicht und die Konsumation. Genaue Informationen finden Sie auf der Seite Schutzkonzepte. ­

 

Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtung

Alle Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen dürfen geöffnet sein. Es gilt in Innenbereichen die Maskenpflicht nach Artikel 6 der Verordnung über die besondere Lage, ausser die Einrichtung oder der Betrieb sieht eine Zugangsbeschränkung nur für Personen mit gültigem Covid-Zertifikat vor, dann entfällt diese Einschränkung. Ein Schutzkonzept muss aber festhalten, wie der Zugang kontrolliert wird.

 

Kulturelle Aktivitäten in der Freizeit

Bei kulturellen und sportlichen Aktivitäten in Innenräumen müssen die Kontaktdaten der Personen erhoben werden (ausser es verfügen alle über ein Zertifikat) und die Räumlichkeiten müssen über eine wirksame Lüftung verfügen.

Für Wettkämpfe und Auftritte vor Publikum gelten die Regeln für Veranstaltungen.

Es wird nicht mehr unterschieden zwischen Profi- und AmateursportlerInnen bzw. Profi- und AmateurkünstlerInnen. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Bundesamtes für Sport BASPO und auf der Webseite des Bundesamtes für Kultur BAK.

 

Schutzkonzepte

Alle Betreiber von öffentlich zugänglichen Einrichtungen und Betrieben müssen ein Schutzkonzept erarbeiten und umsetzen.

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