Schriftliche oder elektronische Abstimmung für Zweckverbände möglich

31.03.2021

Die Vorstände der Zweckverbände des Kantons Thurgau können anordnen, dass die Beschlussfassung über das Budget 2021, die Jahresrechnung 2020 und weitere für die Delegiertenversammlung im Frühjahr 2021 vorgesehenen Geschäfte auf schriftlichem Weg oder in elektronischer Form stattfinden.

Der Beschluss ist befristet bis zum 4. Juli 2021

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