Regierungsrat erhöht Ergänzungsleistungs-Ansätze für Pflegeheimbewohnende

15.09.2022

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat die Änderung der Verordnung zum Gesetz über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung genehmigt. Damit wird die maximale Tagestaxe für Hotellerie und Betreuung für den Aufenthalt in einem Spital odereinem anerkannten Alters- oder Pflegeheim von 165 Franken auf 180 Franken erhöht.

Gemäss dem Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung werden die Tagestaxen für die Tage, die vom Heim oder Spital in Rechnung gestellt werden, als Ausgaben anerkannt. Die Kantone können die Kosten begrenzen, die wegen des Aufenthalts in einem Heim oder Spital berücksichtigt werden. Damit sorgen sie dafür, dass durch den Aufenthalt in einem anerkannten Pflegeheim in der Regel keine Abhängigkeit von der Sozialhilfe entsteht. Der Kanton Thurgau hat von dieser Ermächtigung der Kostenbegrenzung Gebrauch gemacht. Der aktuell gültige Höchstansatz der Tagestaxe für Ergänzungsleistungen (EL) bei Heim- und Spitalaufenthalten liegt seit dem 1. Januar 2016 165 Franken. Dieser Betrag deckt Leistungen für Hotellerie und Betreuung. Die Pflegekosten werden separat abgerechnet.

Der Kanton Thurgau verfolgt seit langem den Ansatz, 80 Prozent der Heimplätze über die EL voll zu decken. Dies ermöglicht einen Wettbewerb unter den Heimen und stellt gleichzeitig sicher, dass luxuriöse oder ineffiziente Plätze nicht voll ausfinanziert werden. Erhebungen des Sozialversicherungszentrums Thurgau zeigen, dass der bisherige Höchstansatz von 165 Franken nicht mehr 80 Prozent der Heimplätze ausfinanziert. Deshalb hat der Regierungsrat die maximal anrechenbare Tagestaxe per 1. Januar 2023 auf 180 Franken erhöht. So ist gewährleistet, dass in den kommenden Jahren 80 Prozent der Heimplätze ausfinanziert sind; gegenwärtig werden mit einem Höchstansatz von 180 Franken 91 % der Plätze abgedeckt. Die Taxenerhöhung hat Mehrkosten von jährlich 4 bis 4.5 Millionen Franken zur Folge. Diese sind im Budget 2023 berücksichtigt.