Leerwohnungsstatistik

01.09.2020

Die Erhebung der Leerwohnungsstatistik erfolgt jährlich per Stichtag 1. Juni gestützt auf die Verordnung des Bundes vom 30.6.1993.

Die Zahlen aus diesen Erhebungen sind ein politisches Thema und fliessen in die Planung und Gemeindeentwicklung ein. Daher ist es relevant, die Zahlen für die Statistik genau und in der gleichen Art und Weise zu eruieren. Für das Vorgehen bei der Erhebung sind folgende Anleitungen anzuwenden:

Wegleitung für durchführende Stellen zur jährlichen Zählung leerstehender Wohnungen des Bundesamts für Statistik