Verordnung schafft Klarheit
02.09.2011 09:10 von Reto Marty
Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat beschlossen, die vom Grossen Rat im Mai beschlossenen Änderungen im Gesetz über das Stimm- und Wahlrecht auf den 1. September dieses Jahres in Kraft zu setzen. Damit können die National- und Ständeratswahlen im Herbst nach dem neuen System durchgeführt werden.
Im Mai 2011 hatte der Grosse Rat eine Änderung zum Gesetz über das Stimm- und Wahlrecht beschlossen. Betroffen waren drei Themenkreise: Das absolute Mehr bei Majorzwahlen von mehreren Personen wird neu berechnet, nämlich nur noch anhand der gültigen Stimmen und nicht mehr nach den gültigen Wahlzetteln. Leere und ungültige Zeilen auf gültigen Wahlzetteln wirken sich auf das absolute Mehr nicht mehr aus. Die Zahl der Grossratsmandate pro Bezirk wird neu nach der Wohnbevölkerung und nicht mehr nach der Zahl der Stimmberechtigten berechnet. Zudem wurde das bereits eingeführte «doppelte Ja» bei Volksabstimmungen mit Gegenvorschlag verfahrensmässig präzisiert.
Nach Ablauf der Referendumsfrist am 20. August hat der Regierungsrat beschlossen, diese Gesetzesänderungen nun in Kraft zu setzen. Bereits in der Botschaft hatte der Regierungsrat als Ziel erklärt, die Gesetzesänderung für die Ständeratswahlen zur Anwendung zu bringen. Damit können die Ständeratswahlen nach dem neuen System durchgeführt werden. Für die Wahlen des Grossen Rates im Frühjahr 2012 müssen noch im Herbst 2011 die Zahlen der Mandate pro Bezirk festgelegt werden. Diese Berechnungen sollen ebenfalls nach dem neuen System erfolgen. Gestützt auf die Kantonsverfassung wurde am 15. Mai bereits die Volksabstimmung zur Pauschalbesteuerung mit dem doppelten Ja durchgeführt. Die entsprechende Präzisierung auf Gesetzesstufe kann nun ebenfalls in Kraft gesetzt werden.
Mit einer Präzisierung der Verordnung des Stimm- und Wahlrechtsgesetzes will der Regierungsrat sodann die Unsicherheiten, wie die Gemeinden mit den brieflich eingegangenen Stimmen umzugehen haben, ausräumen. Bisher schrieb das Gesetz lediglich vor, dass mit der Auszählung der Stimmen erst am Abstimmungstag begonnen werden dürfe. Allfällige Vorbereitungen zur Auszählung der Stimmen waren weder im Gesetz noch in der Verordnung geregelt.
Nun soll die bisher vom Departement für Inneres und Volkswirtschaft in Übereinstimmung mit der Staatskanzlei vertretene Auffassung auf Verordnungsstufe festgeschrieben werden. Demnach sind gewisse Vorbereitungshandlungen zulässig, insbesondere die Öffnung der Sendungen, die Kontrolle der Stimmrechtsausweise und die Trennung von Stimmrechtsausweisen und verschlossenen Stimmzettelcouverts. Die Stimmzettelcouverts dürfen aber nicht vorzeitig geöffnet werden, sondern sind bis zum Beginn der Auszählung in einer plombierten Urne aufzubewahren. Die Verordnungsänderung tritt ebenfalls auf den 1. September in Kraft.
Quelle: Medienmitteilung des Kantons Thurgau vom 31.08.2011
