Sparen bei den Krankenkassen-Zusatzversicherungen

Der VTG hat seit Jahren mit verschiedenen Krankenversicherern Kollektivverträge bezüglich Rabatten bei den Zusatzversicherungen abgeschlossen. Zum Eintritt in den Kollektivvertrag berechtigt sind sämtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Thurgauer Gemeindeverwaltungen und der angeschlossenen Betriebe inklusive Familienmitgliedern.

Allenfalls ist auch Ihr Versicherer dabei. Nachfragen lohnt sich.

Durch die Umteilung vom Einzel- in den Kollektivvertrag können, je nach Krankenversicherer, zwischen 10 bis 20% auf die Prämienrechnung für die Zusatzversicherung gespart werden. Je umfangreicher Sie versichert sind, desto grösser sind die Prämienersparnisse. Wichtig: Sofern Sie zusatzversichert sind, können mit dem Eintritt in den Kollektivvertrag immer Einsparungen erzielt werden.

Was ändert sich?

Mit der Umteilung in den Kollektivvertrag ändert sich für Sie nur die Prämie. Der Krankenversicherer, die für Sie zuständige Agentur und die Leistungen bleiben dieselben.

Wie ist das Vorgehen?

Damit Sie und auch Ihre Familie von den Vergünstigungen profitieren, gelangen Sie per folgendem Link zu Ihrem Versicherer und beantragen die Aufnahme in den Kollektivvertrag.

Für folgende Kassen hat der VTG Kollektivverträge abgeschlossen: