Kosten für die Leichenschau
28.01.2010 13:46 Reto Marty
Leichenschaukosten gehören zu Pflichtleistungen der Krankenkassen
Gegen Ende 2009 hat das VTG-Ressort Einwohnerdienste Kenntnis davon erhalten, dass die Leichenschau zu den Pflichtleistungen der Krankenkasse gehört. Diverse Abklärungen mit kantonalen Ämtern und der thurgauischen Ärztegesellschaft führen nun zur Regelung, dass ab dem 1. Februar 2010 die Leichenschau nicht mehr durch die Bestattungsämter der Gemeinden bezahlt werden.
Die Thurgauer Ärztegesellschaft wird ihre Mitglieder ebenfalls über die Änderung orientieren.

